Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen,Leistungen und Angebote von SchnittART erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Geschütztes Schnittsystem
Das Schnittsystem Jansen/Rüdiger ist urheberschutzrechtlich geschützt. Für die Bezeichnung SchnittART besteht Schutz nach Maßgabe des Markengesetzes.
§ 3 Vertragsabschluß
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich SchnittART 30 Kalendertage gebunden.
(2) Der Käufer/Kunde ist vier Wochen an seine Bestellung gebunden. Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von SchnittART. Die Bestätigung per e-Mail ist hierbei ausreichend.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen SchnittART und dem Käufer/Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich oder per e-Mail niederzulegen.
(4) Bestellungen per Post, Fax, Telefon sind ohne weiteres für den Käufer/Kunden verbindlich. Bestellungen über Bildschirmtext sind für den Käufer/Kunden erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder per e-Mail bestätigt worden sind und die Kreditwürdigkeit des Käufers/Kunden überprüft wurde. Ein Vertrag über E-Commerce gilt als abgeschlossen, wenn die Auftragsbestätigung auf dem Bildschirm erscheint, spätestens jedoch nach Zugang einer e-Mail mit der Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt zu den Bedingungen der Website zustande, wenn der Käufer/Kunde den Befehl "Bestellen" ausführt. Der Betrag wird sofort per Kreditkarte abgebucht. Rechnung/Abrechnungsbestätigung erfolgt auf postalischem Wege.
(5) Die Daten des Bestellformulars für die Online-Bestellung werden verschlüsselt. Es ist dennoch die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass diese Daten durch Dritte eingesehen werden könnten.
§ 4 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Die Preise schließen Verpackung und Fracht bis zum Käufer/Kunden ein.
§ 5 Lieferzeiten
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Erfahrungsgemäß kann die Auslieferung per Post jedoch bis zu 15 Werktagen betragen. Sollte sich die Lieferung verzögern, wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Bei Vorliegen von durch SchnittART zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer/Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei SchnittART beginnt.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
SchnittART haftet nicht für Lieferschäden. Die Gefahr geht auf den Käufer/Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von SchnittART verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 7 Gewährleistung
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert SchnittART nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers/Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
(3) Offensichtliche Mängel müssen SchnittART unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch SchnittART bereitzuhalten.
(4) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer/Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen SchnittART als auch gegen SchnittARTs Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Im Hinblick auf vertragswesentliche Pflichten haftet SchnittART auch für leichte Fahrlässigkeit.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die SchnittART aus einem Kaufvertragsverhältnis gegen den
Käufer/Kunden jetzt oder künftig (aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstigen
Leistungen) zustehen, behält sich SchnittART das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer/Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Käufer/Kunde auf das Eigentum von SchnittART hinweisen und SchnittART unverzüglich benachrichtigen, damit SchnittART ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, SchnittART die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer/Kunde.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug ist SchnittART berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers/Kunden zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch SchnittART ist gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
§ 10 Zahlung
(1) Die Bestellung erfolgt per Vorkasse.
(2) Bestellung auf Rechnung ist nur in von SchnittART ausdrücklich schriftlich oder per e-Mail zu bestätigenden Ausnahmefällen möglich. Rechnungen von SchnittART sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
(3) SchnittART ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers/Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer/Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist SchnittART berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(4) Der Käufer/Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 11 Daten
SchnittART ist berechtigt, die vom Käufer/Kunden angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. SchnittART wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben.
§ 12 Software
Die auf der SchnittART-CD-Rom enthaltene Software erlaubt dem Käufer/Kunden, Schnitte für private und/oder kommerzielle Zwecke herzustellen. Vervielfältigung über die Anwendung einer Sicherungskopie hinaus, der Vertrieb, der Verleih, die Vermietung, das Leasing der CD-ROM und der auf ihr enthaltenen Software sind nicht gestattet. Ebenso wenig ist die vorübergehende Überlassung der Software an Dritte und die Erteilung von Unterlizenzen gestattet.
§ 13 Sonstiges
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SchnittART und Käufer/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder nmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.